Terrassendach und Carport ohne Baugenehmigung in Berlin
In Berlin ist eine Terrassenüberdachung bis 30 m² und 3 m Tiefe verfahrensfrei, ein Carport bis 50 m², 3 m mittlere Wandhöhe (nicht im Außenbereich). Grundlage ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln).
Gesetzestext geprüft am 7.11.2026. Fassung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2026. Gesetzestext
Terrassenüberdachung
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln: Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe verfahrensfrei. Kein Außenbereichsausschluss im Wortlaut (in Berlin praktisch kaum relevant).
Abstand zur Grenze
§ 6 Abs. 6 Nr. 2; § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BauO Bln: Terrassenüberdachungen nicht ausdrücklich genannt. Vorbauten bleiben außer Betracht bei max. 1/3 Wandbreite, max. 1,50 m Vortritt und mind. 2 m Abstand zur Nachbargrenze. Ob ein (angebautes) Terrassendach als 'Gebäude ohne Aufenthaltsräume' unter Abs. 8 Nr. 1 fällt, ist nicht geregelt.
Allgemeine Abstandsfläche: mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln).
Lamellendach und Pergola
§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d BauO Bln: Pergolen ausdrücklich als unbedeutende Anlagen verfahrensfrei.
Carport
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln: Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Fahrradabstellplätze jeweils einschließlich ihrer Abstellräume, mittlere Wandhöhe bis 3 m, BGF bis 50 m², außer im Außenbereich.
Carport an der Grenze
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BauO Bln: Garagen in Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche zulässig, auch wenn nicht an Grenze/Gebäude angebaut. Gebäudelänge je Grenze 9 m einschließlich Dachüberstand; Dachneigung höchstens 45°. Mit gebäudeunabhängigen Solaranlagen/Wärmepumpen (Nr. 2) insgesamt max. 15 m je Grundstück.
Solarmodule auf Terrassendach und Carport
§ 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO Bln: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen samt Nutzungs-/Gestaltänderung des Gebäudes verfahrensfrei (keine Hochhaus-Ausnahme im Wortlaut).
Abstandsflächen: gebäudeunabhängige Solaranlagen inkl. Fundament bis 3 m Höhe und 9 m je Grenze ohne eigene Abstandsfläche (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2); Solaranlagen an Gebäuden bleiben außer Betracht, wenn ihre Abstandsflächen in denen des Gebäudes liegen (§ 6 Abs. 7).
Wo das Gesetz Spielraum lässt
Nicht jede Bauform steht wörtlich im Gesetz. Lamellendächer, freistehende Überdachungen und offene Carports ordnen die Bauämter teils unterschiedlich ein. Wenn dein Vorhaben nicht eindeutig in eine der Regeln oben passt, frag vor dem Bau bei der unteren Bauaufsicht nach – deren Auskunft ist verbindlich, unsere Einschätzung nicht.
Quellen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2026
- Synopse BauO Bln (7. ÄndG und Art. 3 SBG), Senatsverwaltung
- Gesetz für einfaches Bauen vom 09.07.2026, GVBl. S. 692
- § 61 BauO Bln (Spiegel gesetze.co)
- § 61 BauO Bln (gesetze.berlin.de, gültig ab 23.07.2026)
- § 6 BauO Bln (gesetze.berlin.de, gültig ab 23.07.2026)
Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten Bebauungsplan, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.