Terrassendach und Carport ohne Baugenehmigung in Hessen
In Hessen ist eine Terrassenüberdachung ohne Größengrenze verfahrensfrei, ein Carport bis 50 m². Grundlage ist die Hessische Bauordnung (HBO).
Gesetzestext geprüft am 7.11.2026. Fassung: Novelle vom 09.10.2025. Gesetzestext
Terrassenüberdachung
§ 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.13 HBO: Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind baugenehmigungsfrei – ohne Flächen- oder Tiefengrenze im Wortlaut. Vorbehalt Abschnitt IV Nr. 3: Ausführung erst, wenn eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Nur angebaut (Terrasse am Gebäude).
Abstand zur Grenze
§ 6 Abs. 6 Satz 1 HBO: Terrassenüberdachungen in § 6 nicht genannt. Untergeordnete Bauteile bleiben außer Betracht, wenn sie max. 1,50 m vortreten und mind. 2 m von Nachbargrenzen entfernt bleiben (Beispiele u. a. Dachvorsprünge, Hauseingangstreppen mit Überdachung). Das Grenzprivileg Abs. 10 erfasst nur Garagen/Abstellgebäude, nicht Terrassendächer.
Allgemeine Abstandsfläche: mindestens 2,5 m (§ 6 Abs. 5 Satz 4 HBO).
Lamellendach und Pergola
§ 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 9.1 HBO: Anlagen der Gartennutzung/-gestaltung wie Sitzgruppen, Pergolen und nicht überdachte Terrassen bis 1 m über Gelände sind baugenehmigungsfrei.
Carport
§ 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.2 HBO: Garagen einschließlich Abstellraum (sowie Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Hilfsfahrzeugen) bis 50 m² Grundfläche einschließlich Zufahrten bis 200 m². Vorbehalt Abschnitt IV Nr. 1: Anzeige an die Gemeinde mit Bauvorlagen, Baubeginn frühestens 14 Tage nach Eingang. Keine Wandhöhengrenze in Nr. 1.2 (Grenzbau: § 6 Abs. 10). Carports sind nach Garagenverordnung offene (Klein-)Garagen.
Carport an der Grenze
§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 HBO: Garagen einschließlich Abstellraum ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Grenze oder mit mind. 1 m Abstand; Grenzbebauung (Nr. 1–5) insgesamt max. 15 m einschließlich Dachüberstände; grenzseitige mittlere Wandhöhe max. 3 m; Wandfläche je Nachbargrenze max. 25 m². Bis zu drei Stellplätze ebenfalls (Nr. 5).
Solarmodule auf Terrassendach und Carport
§ 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 3.9.1 HBO: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen (außer Hochhäuser) samt Nutzungs-/Gestaltänderung baugenehmigungsfrei.
Abstandsflächen: Solaranlagen auf Grenzgaragen mit mittlerer Gesamthöhe 3 m (§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 9) und gebäudeunabhängige Solaranlagen mit mittlerer Höhe bis 3 m und bis 9 m Länge (Nr. 10) ohne Abstandsfläche. Satzungs-/§-35-Fälle: Nr. 3.9.3.
Wo das Gesetz Spielraum lässt
Nicht jede Bauform steht wörtlich im Gesetz. Lamellendächer, freistehende Überdachungen und offene Carports ordnen die Bauämter teils unterschiedlich ein. Wenn dein Vorhaben nicht eindeutig in eine der Regeln oben passt, frag vor dem Bau bei der unteren Bauaufsicht nach – deren Auskunft ist verbindlich, unsere Einschätzung nicht.
Quellen
- Hessische Bauordnung (HBO), Novelle vom 09.10.2025
- HBO Anlage zu § 63, Fassung Novelle Oktober 2025 (Gemeinde Biblis)
- HBO Anlage (Spiegel gesetze.co)
- HBO-Gesamtausgabe gültig ab 14.10.2025
- Gemeinde Biblis: Hinweise zur Errichtung von Garagen und Carports
Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten Bebauungsplan, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.