Dach-Dieter

Terrassendach und Carport ohne Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist eine Terrassenüberdachung bis 30 m² und 4,5 m Tiefe verfahrensfrei, ein Carport bis 50 m², 3 m mittlere Wandhöhe (nicht im Außenbereich). Grundlage ist die Landesbauordnung 2018 (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) (BauO NRW 2018).

Gesetzestext geprüft am 7.11.2026. Fassung: BauCode NRW, gültig ab 01.09.2026. Gesetzestext

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Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts. Schneelast und Kosten sind Richtwerte für die Auswahl, keine Statik.

Terrassenüberdachung

§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018: Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe (BauCode NRW ab 01.09.2026). Im selben Buchstaben: Balkonverglasungen/-überdachungen bis 30 m², Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäudeklasse 1–3 mit mind. 3 m Abstand zur Nachbargrenze. Kein Außenbereichsvorbehalt in Buchst. g. An seitlichen Nachbargrenzen keine Brandwand nötig (§ 30 Abs. 10).

Abstand zur Grenze

§ 6 Abs. 6 Nr. 2 (Vorbauten); § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018: Terrassenüberdachungen sind in § 6 Abs. 8 nicht privilegiert. Als Vorbau bleibt sie bei der Abstandsfläche nur außer Betracht, wenn sie höchstens ein Drittel der Wandbreite einnimmt, höchstens 1,60 m vortritt und mind. 2 m von der Nachbargrenze entfernt bleibt. Übliche tiefere Überdachungen brauchen daher eine Abstandsfläche (mind. 3 m); Merkblatt Monheim bestätigt 3 m, Grenzbebauung nur im Einzelfall (z. B. Doppel-/Reihenhaus mit Grenzbebauung).

Allgemeine Abstandsfläche: mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW 2018).

Lamellendach und Pergola

§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchst. f (auch Nr. 10 Buchst. e) BauO NRW 2018: Pergolen sind als unbedeutende Anlagen ausdrücklich verfahrensfrei (neben Markisen, Terrassen, Hauseingangsüberdachungen); daneben Anlagen der Gartengestaltung nach Nr. 10 e. Keine Maße.

Lamellendach mit geschlossener/schließbarer Dachfläche: gesetzlich nicht eingeordnet; kein amtliches Merkblatt gefunden. Vorsichtig wie Terrassenüberdachung behandeln.

Carport

§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018: Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m und Brutto-Grundfläche bis insgesamt 50 m², außer im Außenbereich. Achtung: Vor dem BauCode NRW galten 30 m².

Carport an der Grenze

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 BauO NRW 2018: Garagen einschließlich Abstellräumen mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m ohne eigene Abstandsfläche, auch wenn nicht angebaut und auch als unselbständiger Gebäudeteil. Gesamtlänge der Bebauung nach Nr. 1–4 und 6 je Nachbargrenze 9 m, insgesamt 18 m. Dachterrassen auf solchen Garagen nur mit 3 m Grenzabstand (Satz 2). Ob ein offener Carport unter 'Garagen' fällt: § 2 Abs. 8 definiert Garagen als Gebäude/Gebäudeteile zum Abstellen; § 62 nennt überdachte Stellplätze ausdrücklich bei den Garagen.

Solarmodule auf Terrassendach und Carport

§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018: Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, außer bei Hochhäusern, einschließlich Nutzungsänderung und Änderung der äußeren Gestalt.

Gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche (keine Längenbegrenzung; Flächenbegrenzung statt Länge). Kein Außenbereichsvorbehalt im Tatbestand. Abstand: gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe sowie Solaranlagen auf Garagen/Gebäuden nach Nr. 1 ohne eigene Abstandsfläche (§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), angerechnet auf 9/18 m. Nachträgliche Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bleiben bei der Abstandsfläche außer Betracht, wenn 2,50 m Grenzabstand (§ 6 Abs. 7).

Wo das Gesetz Spielraum lässt

Nicht jede Bauform steht wörtlich im Gesetz. Lamellendächer, freistehende Überdachungen und offene Carports ordnen die Bauämter teils unterschiedlich ein. Wenn dein Vorhaben nicht eindeutig in eine der Regeln oben passt, frag vor dem Bau bei der unteren Bauaufsicht nach – deren Auskunft ist verbindlich, unsere Einschätzung nicht.

Quellen

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten Bebauungsplan, örtliche Satzungen und das Nachbarrecht. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

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